Vor dem Schöffengericht Memmingen fand im Mai 1926 eine Verhandlung wegen einer angeblichen indischen Erbschaft statt. Die Anklage richtete sich gegen den verheirateten Küfermeister Philipp Angele von Grönenbach, geb. am 8. Mai 1876 in Steinbach. Ihm wird vorgeworfen, eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben und durch Vorspiegelung falscher Tatsachen andere Leute geschädigt zu haben.
Hintergrund des ganzen Verfahrens war eine angebliche indische Erbschaft des aus der Pfalz stammenden Johann Walter Reinhardt, welcher es in Indien zu einem erheblichen Vermögen brachte. Nach seinem Tod 1778 und dem seiner indischen Ehefrau Begum Samru im Jahr 1836 entbrannte ein Streit über die Erbschaft. Diese bestand aus dem Länderbezirk Sardhana in Nordindien mit einem Wert von ca. 600 Millionen Mark und Bargeldbesitz von rund 300 Millionen Mark.
Nachdem die ersten Geldgeber Zinsen erhielten, wurden ihm immer mehr Gelder angeboten. Bis aus dem Oberallgäu und der Schweiz kamen die Leute und baten Philipp Angele doch ihr Geld anzunehmen, womit er rund 160.000 Mark einnahm. Damit reiste er des Öfteren nach London und verbrachte dort auch mehrere Monate, wo er von den eingegangenen Geldern lebte. Die gesamte Summe, die er von Geldgebern für ein Versprechen auf hohe Renditen einsammeln konnte, ist nicht bekannt. Allein aus der Umgebung von Grönenbach erhielt er in den Jahren 1924/25 weitere 36.000 Mark.
Philipp Angele hatte nun immer wieder behauptet, für die Durchsetzung dieses Erbschaftsanspruches im Namen der eigentlichen Erben nach London reisen zu müssen, um dort die nötige Urkunde und weitere Unterlagen zu erhalten. Um die nötigen Mittel für die Reisen aufzutreiben, versprach er Interessenten hohe Renditen für geliehenes Geld. So wurde für die Einzahlung von 100 Mark eine Auszahlung von 125.000 Mark in einem anderen Fall für die geringe Einzahlung von 74 Mark sogar eine Auszahlung von 500.000 Mark versprochen.
Da es aber nie zur Auszahlung der Erbschaft kam und die Philipp Angele anvertrauten Gelder nicht mehr auffindbar waren, kam es zur Anklage. Wegen Falschaussage an Eides statt wurde er zu 3 Monaten Gefängnis und zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt. Die großzügigen Geldspender wurden vom Gericht belehrt, sich von solchen Geschäften fernzuhalten. Um das Erbe wird noch bis heute gestritten, von vermeintlichen Erben in Deutschland wie in den USA, an das schon vor rund 100 Jahren der Grönenbacher Küfermeister gelangen wollte.